Patienteninformationen
Auf dieser Seite haben wir wissenswerte Informationen zur Ergotherapie für Sie zusammengestellt.
Sprechen Sie uns gerne an, falls wir Ihre wichtigsten Fragen nicht beantworten konnten.
Was ist Ergotherapie?
Wie bekomme ich Ergotherapie?
Wie läuft eine ergotherapeutische Behandlung ab?
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie
„Was ist eigentlich Ergotherapie?“
Diese Frage wird vor allem Ergotherapeuten häufig gestellt – und stellt sie jedes Mal vor ein kleines Problem. Ergotherapie lässt sich nicht ganz so einfach erklären. Deshalb versuchen wir mit folgender Definition die Ergotherapie für Sie verständlich zu machen:
Begriffsherkunft
Ergotherapie leitet sich vom griechischen Wort „ergon“ ab, was sich mit „Aktivität, Werk, Tat, Leistung“ übersetzen lässt.
Therapie ist im Allgemeinen die Behandlung von Krankheiten.
Wen es betrifft
Behandelt werden Menschen jeden Alters, die durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung in ihrer Handlungsfähigkeit im Alltag eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Ebenso werden Kinder und Jugendliche gefördert, wenn diese in ihrer Entwicklung verzögert sind.
Ziel der Ergotherapie
Übergeordnetes Ziel der Ergotherapie ist immer die größtmögliche Selbständigkeit in den Bereichen Selbstversorgung, Freizeit und Beruf/Schule/Kindergarten. Die hierfür erforderlichen Kompetenzen sollen mit Hilfe der Ergotherapie entwickelt, erhalten, wiederhergestellt oder erweitert werden.
Ganzheitlicher Ansatz
In der Betrachtung von Ergotherapeuten stehen nicht die einzelnen Krankheitssymptome im Vordergrund. Vielmehr interessiert in der Ergotherapie die daraus entstandenen Einschränkungen in der Durchführung alltäglicher Handlungen.
Ebenso spielt in der Ergotherapie die Miteinbeziehung der Umwelt bzw. des Umfeldes des behandelten Menschen eine wichtige Rolle.
Wie bekomme ich Ergotherapie?
Heilmittelverordnung
Ergotherapie ist ein anerkanntes, ärztlich verordnetes Heilmittel.
Die Heilmittelverordnung für eine ergotherapeutische Behandlung stellt Ihr behandelnder Fach- oder Hausarzt aus. Ebenso legt dieser Art und Umfang der Maßnahme fest.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte müssen pro Verordnung in der Regel eine Zuzahlung von pauschal 10 € „Rezeptformulargebühr“ sowie 10% des Rezeptwertes selbst tragen.
Diese Zuzahlungsgebühr wird von der Praxis im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung befreit.
Private Krankenversicherung
Sie erhalten von uns zu Therapiebeginn eine Honorarvereinbarung mit den aktuellen Vergütungssätzen unserer Praxis.
Behandlungsdauer
Die Therapieeinheit beträgt je nach Maßnahme entweder 30, 45 oder 60 Minuten. Die Einheiten pro Woche (Therapiefrequenz) ist ebenfalls abhängig von der Situation der Betroffenen.
Hausbesuche
Falls es für Sie nicht möglich ist, zur Behandlung in die Praxis zu kommen, besteht die Möglichkeit, dass der verordnende Arzt Hausbesuche auf der Verordnung anordnet.
Blankoverordnung
Für die sogenannten Diagnosegruppen SB1 (Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen), PS3 (wahnhafte/affektive Störungen und Abhängigkeitserkrankungen) sowie PS4 (Dementielle Syndrome) gibt es seit 2024 die Möglichkeit der Blankoverordnung in der Ergotherapie.
Hier können die Therapeut:innen selbst die Art des Heilmittels, die Dauer der Behandlungseinheiten und die Therapiefrequenz über einen Zeitraum von 16 Wochen festlegen.
Wie läuft eine ergotherapeutische Behandlung ab?
Ergotherapeutische Behandlung
Die ergotherapeutische Behandlung ist ein Prozess, bei dem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut grundlegend ist.
1
Terminvereinbarung
Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung erhalten haben, können Sie sich mit uns zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
Schnellstmöglich kümmern wir uns im Team darum, dass Ihre Therapie zeitnah beginnen kann.
2
Therapiebeginn
Zu Therapiebeginn ist es sehr wichtig, dass Ihr Therapeut in einem Aufnahmegespräch und einer ergotherapeutischen Befunderhebung ein umfassendes Bild über die auftretenden Beeinträchtigungen und Ihre Situation bekommt.
Mit Ihnen gemeinsam (und ggf. mit Angehörigen) werden die Therapieziele festgelegt. das Vorgehen in der Therapie erläutert und die Art der Behandlung festgelegt.
Gerne können Sie den Aufnahmebogen herunterladen, zu Hause ausfüllen und zu Ihrem ersten Behandlungstermin mitbringen.
3
Behandlungsplanung
Nach abgeschlossener, differenzierter ergotherapeutischer Befunderhebung erstellt Ihr Therapeut einen Behandlungsplan und wählt die hierfür passenden Methoden und Medien aus.
Dieser Behandlungsplan sollte für Sie transparent, motivierend und im Hinblick auf auf Ihr Befinden angepasst aber auch fordernd sein.
4
Behandlungsverlauf
Während des gesamten Behandlungsverlaufes ist es wichtig, dass sie den Therapeuten ständig über Ihr aktuelles Befinden unterrichten.
Regelmäßig müssen vom Therapeuten die Ziele, der Behandlungsplan und die Methoden entsprechend dem (sich verändernden) Zustand angepasst werden.
5
Weiterführung der Therapie
Spätestens zum Ende einer laufenden Verordnung bespricht Ihr Therapeut mit Ihnen den aktuellen Stand der Therapie. Das bedeutet, dass das Erreichen festgelegter Ziele überprüft und das weitere Vorgehen besprochen wird.
6
Therapieende
Ein Therapie wird idealerweise beendet, wenn die Ziele erreicht wurden. Konkret bedeutet dies, dass Sie mit den durch die Therapie erreichten Fortschritte zufrieden sind.